Beschluss: Klares NEIN zur privaten Handynutzung am Schreibtisch – ist das erlaubt?
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Beschluss: Klares NEIN zur privaten Handynutzung am Schreibtisch - ist das erlaubt?

Arbeitgeber dürfen über ihr Direktionsrecht ihren Mitarbeitern die private Handynutzung während der Arbeitszeit untersagen. Sie müssen dabei nicht mal das Betriebsratsgremium beteiligen. So hat es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (BAG vom 17.10.2023, Az. 1 ABR 24/22). Unternehmen sollten von dieser Befugnis auf jeden Fall Gebrauch machen. Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte seine Beschäftigten per
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