Frage: „Die Auftragslage in unserem Betrieb unterliegt starken Schwankungen. Dem Chef ist es am liebsten, wenn die Mitarbeiter dann Überstunden abbauen, wenn im Büeo nicht viel zu tun ist. Meistens ziehen sie mit – aber was, wenn nicht? Darf der Arbeitgeber den Abbau von Überstunden anordnen und wenn ja, muss er eine Ankündigungsfrist einhalten?“ Der
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