Frage: „Nach einem Arbeitsunfall wurde unser Unternehmen von der zuständigen Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft besucht. Im Gespräch mit der Geschäftsleitung wurde nach der Gefährdungsbeurteilung gefragt, die aber leider nicht vorlag. Wir haben jetzt eine Auflage erhalten und müssen eine Gefährdungsbeurteilung nachreichen. Uns stellt sich aber die Frage, wer diese Gefährdungsbeurteilung erstellen soll.“ Wenn Sie eine externe
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