LESERFRAGE: „Darf ein Sicherheitsbeauftragter an mehreren Betriebsstätten Standorten im Unternehmen eingesetzt werden?“ 
Brad Pict, Adobe Stock

LESERFRAGE: „Darf ein Sicherheitsbeauftragter an mehreren Betriebsstätten Standorten im Unternehmen eingesetzt werden?“ 

Frage: „Mein Arbeitgeber hätte gerne, dass ich mein Amt als Sicherheitsbeauftragter auch an einem zweiten Standort ausübe, obwohl sich mein Arbeitsplatz nur an unserem Hauptsitz befindet. Ist das erlaubt?“  Antwort: Einen Sicherheitsbeauftragten für mehrere Standorte (=Betriebsstätten) zu bestellen, ist wegen der fehlenden räumlichen und zeitlichen Nähe zu den Beschäftigten nicht zulässig.  Was bedeutet „räumliche und
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