Aktuelles Urteil: Arbeitsunfall beim Kaffeeholen?
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Aktuelles Urteil: Arbeitsunfall beim Kaffeeholen?

Sogenannte „eigenwirtschaftliche Tätigkeiten“, wie z. B. das Essen und Trinken am Arbeitsplatz, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer sich also etwa beim Essen in der Kantine mit einem Messer verletzt, hat die Folgen selbst zu tragen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen
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