Die DGUV-Regel konkretisiert die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie wird bei allen Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln, die bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen anfallen, angewandt – insbesondere als Grundlage zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Mit der Überarbeitung der Ausgabe aus dem
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