Zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften legen fest, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen unterweisen müssen. Mit elektronischen Medien lässt sich der dafür erforderliche Zeit- und Personalaufwand reduzieren – das Zauberwort heißt E-Learning. Aber: Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Erst- und Wiederholungsunterweisungen Vorgeschrieben sind Arbeitsschutz- und Sicherheitsunterweisungen nicht nur nach dem
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