Frage: „Wir sind ein mittelgroßes Unternehmen mit 70 Beschäftigten. Müssen wir alle in die Nutzung von Feuerlöschern unterweisen?“ Die Erstellung einer Betriebsanweisung ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers. Sie ergibt sich aus § 4 Arbeitsschutzgesetz und wird in verschiedenen Vorschriften und Verordnungen weiter konkretisiert. Eine Verpflichtung für Unternehmen zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt sich zudem
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