LESERFRAGE: „Sind Beschäftigte während eines privaten Gesprächs am Arbeitsplatz unfallversichert?“
Brad Pict, Adobe Stock

LESERFRAGE: "Sind Beschäftigte während eines privaten Gesprächs am Arbeitsplatz unfallversichert?"

Antwort: Es kommt immer auf die Gesamtumstände an! Grundsätzlich gilt: Kurze private Gespräche, die „im Vorbeigehen“ oder quasi nebenbei während der Arbeit stattfinden, sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Entscheidend ist dabei, ob die berufliche Tätigkeit weiterhin im Vordergrund steht und das private Gespräch nur beiläufig geführt wird.
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