Frage: In unserem Gebäude gibt es einen Serverraum (ca. 16 m²), in dem sich Beschäftigte nur gelegentlich für maximal einige Stunden im Monat aufhalten, um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an unserem IT-System durchzuführen. Jetzt kam eine Diskussion darüber auf, ob dieser Raum – wie dauerhaft besetzte Arbeitsräume – Fluchtwege und Notausgänge haben muss. Die Arbeitsstättenverordnung äußert
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