Frage: „In unserem Betrieb sind fast durchgehend auch Fremdfirmenmitarbeiter beschäftigt. Wer muss eigentlich die Unfallanzeige erstellen, wenn es bei einem von ihnen einmal zu einem Arbeitsunfall kommt: wir oder der Fremdunternehmer?“ Für den Fall (a) gilt: Erleidet ein Leiharbeitnehmer in Ihrem Betrieb einen (meldepflichtigen, d. h. eine über 3 Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit auslösenden) Unfall, muss
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