Frage: „Ich arbeite jetzt seit ca. 4 Jahren in einem größeren mittelständischen Unternehmen und habe unsere Sifa noch nie in unserer Abteilung gesehen. Reicht es aus, alle 5 Jahre die Arbeitsstätten zu begutachten?“ Regelmäßige Begehungen sind in § 6 ASiG gefordert Damit einher gehen regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten, wie sie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gefordert werden.
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