Frage: „In unserem Unternehmen gibt es an einigen Stellen Verbandkästen. Deren Standorte sind bereits im Flucht- und Rettungswegeplan gekennzeichnet. Ist es darüber hinaus noch notwendig, den jeweiligen Standort des Verbandkastens mit einem Schild zu kennzeichnen?“ Die Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen leicht zugänglich und erreichbar und als solche gekennzeichnet sein. Eine Konkretisierung der ArbStättV findet des Weiteren in
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