Streupflicht: Keine Haftung für Glatteissturz auf dem Betriebsgelände
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Streupflicht: Keine Haftung für Glatteissturz auf dem Betriebsgelände

Ein Fall, wie er jedes Jahr in der kalten Jahreszeit immer wieder aufs Neue vorkommt: Der Firmenparkplatz ist nicht gestreut, am Hinterausgang ist nicht ordentlich geräumt und ehe man sich versieht, ist es passiert: Ein Mitarbeitender rutscht aus, verletzt sich oder bricht sich beispielsweise den Arm. Kann der Beschäftigte in so einem Fall Schmerzensgeld vom
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