Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ein Café besucht, ohne sich vorher ordnungsgemäß auszustempeln, kann er zu Recht fristlos gekündigt werden. So urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) in einem Berufungsverfahren, nachdem die Klägerin schon in erster Instanz mit ihrer Kündigungsschutzklage gescheitert war. In dem Berufungsverfahren ging es um die Klage einer Raumpflegerin gegen ihre fristlose
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