So behalten Sie Ihre wertvollen älteren Mitarbeiter durch BEM
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So behalten Sie Ihre wertvollen älteren Mitarbeiter durch BEM

Nach § 84 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Das bedeutet: Ist ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig – egal ob ununterbrochen oder in Etappen –, muss Ihr Unternehmen Eingliederungsmaßnahmen ergreifen. Deren Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten und Berufsunfähigkeit zu
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