Auf Firmenparkplätzen gehört zu schnelles Fahren zu den Hauptunfallursachen. So auch bei den folgenden 3 Unfällen. Da ein Parkplatz keine öffentliche Straße ist, gilt die Straßenverkehrsordnung hier nicht – mit Ausnahme des § 1, der zu Vorsicht und Rücksichtnahme aufruft. Häufig müssen Gerichte entscheiden, ob die Sicherheit hinreichend geregelt war und wer für die entstandenen
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