Frage: In unserem IT-Unternehmen dürfen Mitarbeiter 2 Tage in der Woche im Homeoffice arbeiten. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht, so dass wir nun auch den Auszubildenden diese Möglichkeit bieten wollen. Ist das erlaubt? Homeoffice „ja oder nein“ muss für jeden Auszubildenden individuell entschieden werden Laut § 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat das Ausbildungspersonal
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