Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, werden ab 1. Juni 2025 besser geschützt
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Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, werden ab 1. Juni 2025 besser geschützt

Schätzungen des Bundesverbands der Frauenärzte zufolge muss jede dritte Frau in ihrem Leben eine Fehlgeburt verkraften. Eine neue Gesetzesregelung sieht vor, dass Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, ein Recht auf gestaffelten Mutterschutz haben. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich zu erholen und eventuelle gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Lesen Sie hier, was
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