Regelmäßig kommt es bei der Beauftragung von Fremdfirmen zu Unfällen. Häufig ist dabei eine mangelhafte Abstimmung zwischen dem beauftragenden Betrieb und der Fremdfirma die Ursache. Das Arbeitsschutzgesetz fordert deshalb eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung. Doch was verbirgt sich konkret dahinter und wie kann diese aussehen? Fremdfirmen kommen immer dann zum Einsatz, wenn ein Betrieb Aufgaben hat, die
Ihr Zugang für sichere und gesunde Arbeit im Büro!
Testen Sie safety@office 14 Tage lang kostenlos
- safety@office gibt Ihnen Sicherheit, welche Themen für Ihr Unternehmen relevant sind und welche Maßnahmen Sie ergreifen können.
- safety@office erleichtert Ihnen die Umsetzung Ihrer Aufgaben und Nachweise, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Mit Vorlagen, Mustern und Checklisten die Sie sofort herunterladen und anpassen können.
- safety@office hält Sie über aktuelle Themen und Gesetzesänderungen immer auf dem Laufenden. Sie schützen sich vor Haftungsfällen, da Ihnen unsere Experten klare und verständliche Umsetzungshilfen an die Hand geben.