Leserfrage: „Darf der Arbeitgeber Arbeitsschutzunterweisungen als ‚Selbststudium‘ organisieren?“
Brad Pict, Adobe Stock

Leserfrage: „Darf der Arbeitgeber Arbeitsschutzunterweisungen als ‚Selbststudium‘ organisieren?“

Frage: „Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die Beschäftigten ausreichend zurArbeitssicherheit unterweisen. Da wir sehr viele Kollegen haben, ist der Zeitaufwand dafür entsprechend hoch. Mein Chef schlägt nun aus Kostengründen vor, dass sich die Kollegen anhand der Betriebsanweisungen selbst unterweisen sollen, jedenfalls bei den vorgeschriebenen Wiederholungsunterweisungen. Der Vorgesetzte soll sich dann in den
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