Frage: In unserem Betrieb arbeitet eine Teilzeitkraft 3 Tage die Woche je 7 Stunden. Die junge Mutter möchte gerne ohne Pause durcharbeiten und dafür früher Feierabend machen, um rechtzeitig ihre Kinder aus dem Kindergarten abzuholen. Ist das erlaubt? Ihre Kollegin muss nach § 4 Arbeitszeitgesetz deshalb spätestens nach 6 Stunden Arbeit 30 Minuten Pause einlegen.
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