Für den Arbeitsweg werden E-Fahrzeuge immer beliebter. Kein Wunder, schließlich kommt man fix ins Büro ohne zu Schwitzen. Doch wie E-Scooter und E-Bikes in einem Unternehmen abgestellt und geladen werden dürfen, darf der Unternehmer bestimmen. Geht eine begründete Gefahr von solchen Fahrzeugen aus, darf die Geschäftsleitung über eine Betriebsanweisung entsprechende Vorgaben definieren. In öffentlichen Bereichen
                        
                        
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